Reifeprüfung 2026: Anmeldung für Vorsitzende läuft

Gut vorbereitet, fair vergütet – jetzt ins Verzeichnis eintragen

Mittwoch, 3.12.2025

Noch bis 19. Dezember können sich Lehrpersonen für den Vorsitz einer Maturakommission ins Verzeichnis eintragen. Die Eintragung ist unkompliziert, Schulungen zur Ausübung der Funktion sind vorgesehen und die Vergütung wurde seit vergangenem Schuljahr deutlich erhöht. 

Die Organisation der Reifeprüfung 2026 nimmt Fahrt auf. Damit die Prüfungen im Juni reibungslos und professionell ablaufen, werden alljährlich erfahrene Lehrkräfte als Vorsitzende der Prüfungskommissionen benötigt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 19. Dezember in das Verzeichnis der Vorsitzenden der Prüfungskommissionen eintragen – unkompliziert, gut begleitet und mit angemessener Vergütung.

Antrag bis 19. Dezember einreichen

Die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis ist bewusst schlank gehalten: Interessierte Lehrpersonen senden das ausgefüllte Antragsformular bis Freitag, 19. Dezember 2025 per E-Mail an matura@provinz.bz.it. Das erforderliche Formular ist im Rundschreiben Nr. 47/2025 enthalten und kann direkt verschickt werden, ohne Umweg über das Schulsekretariat.

Die Matura sei ein zentraler Moment für Schülerinnen und Schüler. Gut vorbereitete Vorsitzende seien daher entscheidend für einen fairen und geordneten Prüfungsprozess, heißt es aus der Deutschen Bildungsdirektion.

Wer kann sich in das Verzeichnis eintragen?

In das Verzeichnis der Vorsitzenden der Prüfungskommissionen eintragen, können sich alle Lehrpersonen der Oberschule mit mindestens zehn Jahren Dienstalter und unbefristetem Vertrag. Für die Berechnung des Dienstalters zählt die gesamte Lehrtätigkeit, auch das laufende Schuljahr. Teilzeitkräfte können sich ebenfalls eintragen; werden solche als Vorsitzende eingesetzt, wird deren Vertrag für die Prüfungsdauer auf Vollzeit umgestellt. Die definitive Zuweisung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender erfolgt nach geltenden Kriterien.

Vergütung und Schulungen

Seit dem vergangenen Schuljahr ist die Vergütung für Kommissionsmitglieder und Vorsitzende der Matura-Prüfung insgesamt um rund 20 Prozent erhöht worden. Will heißen: Vorsitzende erhalten eine höhere Grundvergütung von 768,60 Euro sowie 21,96 Euro pro Kandidatin bzw. Kandidat. Zudem wurde die Aufwandsentschädigung erhöht, welche ausgehend von Dienstort und/oder Wohnsitz berechnet wird und innerhalb Südtirols bis ca. 2.400 Euro betragen kann.

Im späten Frühjahr sind für alle ernannten Vorsitzenden der Matura-Prüfungskommissionen Schulungen vorgesehen, die praxisnah auf die Abläufe der Prüfung vorbereiten. Zusätzlich wird im Vorfeld der Prüfungen sowie während des Prüfungszeitraumes eine bedarfsorientierte Begleitung und Beratung durch die zuständigen Schulinspektorinnen und Schulinspektoren gewährleistet.

Alljährliche Aktualisierung des Verzeichnisses

Erstmals eingeführt wurde das Verzeichnis der Vorsitzenden der Prüfungskommissionen 2017. Seitdem wird es jährlich aktualisiert. Dies hat seinen Grund: Dadurch schafft man für Lehrpersonen, die als Vorsitzende die Reifeprüfungen abwickeln, Planungssicherheit und Flexibilität. Außerdem besteht nach erfolgter Eintragung alljährlich die Möglichkeit, sich entweder zeitweilig für ein Jahr oder auch definitiv aus dem Verzeichnis löschen zu lassen.

Für die Einteilung der Kommissionsvorsitze werden vorrangig die im Verzeichnis eingetragenen Personen herangezogen. Aber auch Lehrpersonen außerhalb des Verzeichnisses können bei Bedarf eingesetzt werden, denn grundsätzlich gilt laut Berufsbild die Verpflichtung, bei entsprechenden Voraussetzungen für die Matura-Prüfung zur Verfügung zu stehen.

INFO Redaktion

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